Arnd Potratz,
Rechtsanwalt seit 1993,
seit 1998 selbständig in Köln,
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2000
Der Leitfaden dient der allgemeinen Information. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ziel ist es, einen Einstieg zu verschaffen. Die gegebenen Erläuterungen – Stand: September 2019 – stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle, fallspezifische Besprechung mit einem Rechtsanwalt nicht ersetzen. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.